Internetkonzern löscht trotz Hinweis fremdenfeindliche Postings nicht. Profil-Redakteur Michael Nikbakhsh zeigt Facebook bei Staatsanwaltschaft Innsbruck an.
Wie das Nachrichtenmagazin profil in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, wurde bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck Anzeige gegen Facebook eingebracht: Da das Unternehmen hetzerische Postings trotz Aufforderung von Bürgern nicht lösche, verstoße es gegen das österreichische Strafrecht, heißt es in der Anzeige.
Eingebracht hat die Anzeige profil-Redakteur Michael Nikbakhsh, der privat die Initiative ergriff: Als Kind eines iranischen Flüchtlings bin ich wirklich entsetzt, was dieser Tage alles im Internet zu lesen ist. Es ist einfach eine interessante Rechtsfrage, inwieweit da Facebook in die Pflicht genommen werden kann.
Juristisch wird die Anzeige folgendermaßen argumentiert: In mehreren Fällen sollen Bürger mit Gewaltaufrufen und rassistischen Postings den Tatbestand der Verhetzung erfüllt haben, sie forderten zum Beispiel Gegrillte Islams oder Kopfschustherapie (sic!) für Flüchtlinge. Facebook wurde darauf aufmerksam gemacht und wäre laut Gesetzeslage verpflichtet, derartige Postings zu löschen, was nicht geschah – somit würde sich nun Facebook der Beitragtäterschaft strafbar machen. Die Anzeige beruft sich auf das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, wonach auch für Unternehmen (und nicht nur für Privatpersonen) das österreichische Strafrecht gilt. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck muss nun entscheiden, ob sie ein Verfahren gegen Facebook eröffnet und ob das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz hier womöglich verletzt wurde. In diesem Fall könnten Führungskräften von Facebook sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.